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Krebsvorsorge

Unsere Praxis hat ein breites diagnostisches und therapeutisches Spektrum, mit dem wir Prävention genauso unterstützen wie Behandlung.
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten finden Sie im Sozialgesetzbuch V. Folgende Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung festgelegt worden:

Ab dem 20. Lebensjahr

Ab dem 30. Lebensjahr

Ab dem 45. Lebensjahr

Ab dem 50. Lebensjahr

Ab dem 55. Lebensjahr