Krebsvorsorge
Unsere Praxis hat ein breites diagnostisches und therapeutisches Spektrum, mit dem wir Prävention genauso unterstützen wie Behandlung.
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten finden Sie im Sozialgesetzbuch V. Folgende Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung festgelegt worden:
Ab dem 20. Lebensjahr
- Erhebung der Vorgeschichte
- Spiegeleinstellung des Muttermundes
- Abstrich vom Muttermund - ‚Pap-Test'
- Gynäkologische Tastuntersuchung
- Beratung und weitere Abklärung
Ab dem 30. Lebensjahr
- Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
Ab dem 45. Lebensjahr
- Untersuchung des Enddarmes
Ab dem 50. Lebensjahr
- Test auf Blut im Stuhl - bis zum 55. Jahr jährlich
Ab dem 55. Lebensjahr
- Test auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder Coloskopie (Darmspiegelung) alle zehn Jahre

